Zwangsversteigerungs-Termine in Deutschland

Der Versteigerungskalender nach Bundesland und Amtsgericht: Termine, Verfahrensdaten und Zuschläge – kompakt und aktuell.

Was sind Zwangsversteigerungstermine?

Bei einer Zwangsversteigerung (ZVG) setzt das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht einen Versteigerungstermin für ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung fest. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht – im elektronischen Bundesanzeiger und teils in örtlichen Medien. Interessierte Bieter können bis zum Termin Einsicht in die Versteigerungsbedingungen nehmen und im Termin Gebote abgeben.

So läuft ein Versteigerungstermin ab

  1. Terminbestimmung: Das Amtsgericht legt den Versteigerungstermin fest und macht ihn bekannt.
  2. Einsichtsnahme: Bieter prüfen Versteigerungsbedingungen, Verkehrswertgutachten und Lasten im Verfahren.
  3. Termin vor Ort: Gebote werden abgegeben – online-Bietkomponenten ergänzen den Termin je nach Gericht.
  4. Zuschlag oder Versagung: Das Gericht erteilt den Zuschlag an das beste Gebot oder hebt das Verfahren auf / stellt es ein.

Was hier entsteht

Datenangebot im Aufbau: ein durchgehender Versteigerungskalender mit Terminen je Amtsgericht und Bundesland, Verfahrensdaten sowie Zuschlagshistorie für Immobilien in Zwangsversteigerung.

Die Kalender- und Datenansichten werden gerade aufgebaut und folgen in Kürze.

Häufige Fragen

Wo werden Zwangsversteigerungstermine veröffentlicht?
Im elektronischen Bundesanzeiger; viele Amtsgerichte veröffentlichen Zusatzinformationen auf ihren Seiten.

Kann jeder am Termin mitbieten?
Ja, grundsätzlich kann jeder bietwillige Teilnehmer Gebote abgeben; Voraussetzung ist meist ein Nachweis der finanziellen Mittel beim Gericht.

Was bedeutet der Verkehrswert fürs Bieten?
Der vom Gericht festgestellte Verkehrswert ist die Bemessungsgrundlage für Gebotsgrenzen (z. B. 5/10- und 7/10-Grenze) – kein Kaufpreis.